Kita Karfunkel

Im Betreuungsgutscheinsystem vergünstigen die Gemeinden den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie, indem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausgeben. Der Betreuungsgutschein wird für ein bestimmtes Pensum ausgestellt, die Höhe des Gutscheins hängt vom Einkommen, dem Vermögen und der Familiengrösse ab.

Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen gelten für den Erhalt von Betreuungsgutscheinen:

  • Ihre Wohnsitzgemeinde gibt Betreuungsgutscheine aus.

  • Ihre Kita hat einen Betreuungsplatz zugesichert und nimmt Betreuungsgutscheine entgegen.

  • 2019 lag Ihr massgebendes Familieneinkommen unter

    CHF 160'000.- (für die Betreuung ab 1. Januar 2021).

  • Sie haben einen Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung.

Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung

Der Bedarf ist gegeben, wenn die Eltern:

  • erwerbstätig oder arbeitssuchend sind;

  • eine berufsorientierte Aus- und Weiterbildung absolvieren;

  • an einem qualifizierenden Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen;

  • oder aus gesundheitlichen Gründen auf familienergänzende Betreuung angewiesen sind.


Bei alleinerziehenden Eltern von Vorschulkindern muss das Beschäftigungspensum mindestens 20%, bei Paaren 120% betragen. Bei Eltern von Kindern ab Eintritt in den Kindergarten muss das Pensum bei 40% resp. 140% liegen. 

Der Bedarf ist ebenfalls gegeben, wenn die Betreuung des Kindes zu seiner sprachlichen oder sozialen Integration notwendig ist. Dies muss durch eine Fachstelle (i.d.R. Sozialdienst, Mütter- und Väterberatung) bestätigt werden.

Kita Karfunkel Stiftung Alpbach Meiringen




Beantragung eines Betreuungsgutscheins

Um einen Betreuungsgutschein zu beantragen, müssen Sie zuerst in der Kita Karfunkel einen Platz anfragen. Die Kita stellt eine Bestätigung für den aktuellen Platz an die Eltern aus. Nach Erhalt der Platzbestätigung können Sie Ihr Gesuch für einen Betreuungsgutschein an die Gemeinde stellen. Dies kann online über das Portal kiBon geschehen. Dies ist unkompliziert aufgebaut und geht fast papierlos. Ein Vorteil von kiBon ist zudem, dass man im Folgejahr nur noch die finanziellen Angaben anpassen muss und andere Änderungen im Verlauf des Jahres direkt dort eintragen kann. Falls Sie dies dennoch nicht online machen möchten, können Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ein Gesuchsformular in Papierform verlangen. 

Für die Antragstellung im Online-Portal benötigen Sie ein BE-Login. Wenn Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung bereits ein BE-Login erstellt haben, können Sie die gleichen Zugangsdaten verwenden. Ansonsten können Sie direkt im kiBon ein BE-Login eröffnen.

Höhe des Betreuungsgutscheins

Die Höhe des Betreuungsgutscheins beruht auf drei entscheidenden Faktoren:

  • Wie waren Ihre Einkommens-/Vermögensverhältnisse im Vorjahr?

  • Wie ist Ihre aktuelle Familiengrösse?

  • Wie alt ist Ihr Kind und wie hoch ist Ihr anspruchsberechtigtes

    Betreuungspensum? 


Mithilfe des Gutscheinrechners auf unserer Webseite, können Sie die Höhe des Gutscheins grob berechnen. Die Wohnsitzgemeinde wird die definitive Höhe des Betreuungsgutscheins festlegen.

Auszahlung des Betreuungsgutscheins

Der Gutscheinbetrag wir Ihnen nicht direkt ausbezahlt, sondern bei der Monatsrechnung der Kita direkt abgezogen. Die Eltern zahlen in jedem Fall mindestens 7.00 Schweizer Franken pro Tag in der Kita selber an die Betreuungskosten. Durch das Betreuungsgutscheinsystem können Kitas die Tarife selber festlegen. Die Gemeinden können nur die Höhe des Betreuungsgutscheins bestimmen.

Hier eine Übersicht der maximalen Gutscheinhöhen pro Alter der Kinder. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken.

bis 12 Monatemax.  150.00
Vorschulkindmax.  100.00
Kindergartenmax.    75.00